
Formulare für die Bienenhaltung
Werden Sie Mitglied in unserem Imkerverein. Wie Sie sicherlich schon unter >Verein< nachgesehen haben, haben wir ein reges Vereinsleben und wir freuen uns über jeden, der hieran Teilnehmen möchte. Die Beitrittserklärung kann online ausgefüllt und zur nächsten Versammlung (Siehe Verein/Vereinslokal/Termine) mitgebracht werden. Selbstverständlich kann dies Formular auch für einen Beitritt zu anderen Imkervereinen benutzt werden, soweit diese dem Landesverband der Imker Weser-Ems e.V. angehören.
- Beitrittserklaerung zum Imkerverein
Wenn Sie dem Imkerverein Rhauderfehn und Umgeb. e.V. beitreten wollen, können Sie hier das für die Lastschrift notwendige Formular ausfüllen und zusammen mit der Beitrittserklärung dem Vereinsvorstand übergeben.
- Sepa-Lastschriftmandat für den Imkerverein Rhauderfehn und Umgebung e.V.
Jeder Bienenhalter ist verpflichtet seine Bienenhaltung beim Veterinär des für ihn zuständigem Landkreis zu melden. Dafür haben die Landkreise ihre eigenen, spezifischen Formulare um diese zu melden.
-Meldung für den Landkreis Leer
-Meldung für den Landkreis Cloppenburg
Bei Kauf von Bienen, sollte dieser Vertrag ausgefüllt werden als Nachweis und für die Unterlagen bei der Neuimkerförderung.
- Neuimkerfoerderung Kaufvertrag
Jeder Neuimker kann in den ersten 5 Jahren einen Zuschuss für insgesamt 9 Völker bei entsprechenden Nachweisen beantragen. Dieser Beleg ändert sich jährlich und muss beim LV der Imker Weser-Ems e.V. jeweils bis zum 15. Sept. jeden Jahres eingereicht sein. Das Datum aller Nachweise muss mit dem Antragsjahr übereinstimmen. Beispiel: (01.01.2012 - 14.09.2012) Belege aus dem Vorjahr z.B. aus Nov. oder Dez. sind nicht zulässig.
- Neuimkerfoerderung
Mitglieder von Vereinen die dem Landesverband Weser-Ems e.V. angehören können, soweit sie den Honiglehrgang absolviert, oder schon vor dem 01. Januar 1994 nachweislich geimkert haben, hier die Gewährverschlüsse für die Honiggläser des D.I.B. ausfüllen und drucken. Die Bestellung muss dann noch vom Besteller unterschrieben werden.
- Bestellung von Gewährverschlüssen
Jeder Bienenhalter der zugelassene apothekenpflichtige Mittel zur Bekämpfung von Varroen einsetzt, ist zur Führung eines Bestandsbuch verpflichtet. Dies ist 5 Jahre aufzubewahren. Sie können sich hier das Eintragungsformular ausdrucken.
- Bestandsbuch